Freitag, 11. Dezember 2009

Ruhestörer mit Geld, dürfen weiter machen.

Das Polizistenohr, wird doch wohl gehört haben, ob das Klavierspiel; Zimmerlautstärke hatte. Zimmerlautstärke gilt immer dann wenn man wohnt. Dies um Nachbarn nicht zu stören. Wie würde es der Musikerfamilie gefallen; wenn während Sie Mozart üben, der Nachbar Seine Punkband gründet und genauso laut zurück beschallt?

Gleiches Recht für alle.

Krach ist ein Mittel zum Mentizid (Gehirnwäsche).
Auch wenn der Krach, für den anderen Musik ist.

http://www.derwesten.de/nachrichten/panorama/Musikerfamilie-klagt-erfolgreich-gegen-Laerm-Knoellchen-id2242511.html

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