Montag, 10. Juni 2013

Schweigepflichtentbindung.

Da die Schweigepflichtenbindung mir viel zu global gehalten ist, nirgenwo darin beschrieben wird; wann, wie Lange und zu welchem Zweck; kann ich diese nicht unterschreiben.

Hier arbeitet das Jobcenter mit einem üblen Trick. Es wurde mir erklärt das die Schweigepflichtentbindung ja freiwillig wäre und man habe halt keine anderen Vordrucke.

Entbinde ich meine Ärzte nicht von der Schweigepflicht habe ich vielerlei Nachteile. Entbinde ich Sie generell davon habe ich auch wesentliche Nachteile denn ich gäbe jedweden Schutz meiner Daten auf. Daher bleibt nur die Schweigepflichtentbindung so zu modifizieren das ich sie Bedenkenlos unterschreiben kann.

Die behandeln Einen dort im Jobcenter auch als blöde, ich könne ja meinen Rechtsanwalt fragen ob ich das unterschreiben müsse. Warum sollte ich solch dumme Frage stellen? Nein mein Rechtsanwalt muss jetzt die Arbeit des Jobcenters machen und ich dafür zahlen, weil man beim Jobcenter eben eine globale Schweigepflichtentbindung möchte.

Verbal Versprechen von Amtsträgern vertraue ich grundsätzlich nicht mehr seit 1997 wegen der Tatsache das es Blödelei war das ich jemals einem Staatsbediensteten vertraute bei Dessen Aussage. Dies darf ich zwar; aber die Nachteile daraus trage ich dann alleine; wie ich erlebte.

Als ich mit 15 anfing zu arbeiten habe ich schon eine bessere Schweigepflichtentbindung erhalten und auch unterschrieben damals vom Arbeitsamt Krefeld Uerdingen.

Übrigens macht man ein ähnlich übles Spiel bei den sogenannten Eingliederungsvereinbahrungen. Die Rechte des zur Unterschrift genötigten werden im Vertrag mit keinem Wort erwähnt um dem Genötigten alle Bürgerrechte verwehren zu können.

Im 3.Reich mussten alle Arbeitssklaven und KZ Insasssen solche Schweigepflichtenbindungen unterschreiben was oft Ihre Gesundheit kostete.

Das muss Heute nicht mehr sein und schon gar nicht freiwillig. Ich war Heute 12.06.2013 bei den Keas und erfuhr Bestätigung zu meiner Haltung und Hilfe. Danke also. Ich werde meinen Zusatz bis nächsten Donnerstag erarbeiten müssen. Denn ich kann mir den oben erwähnten Anwalt nicht leisten.

So vorerst werde ich folgenden Zusatz unter die Erklärung schreiben, das Ganze neu audrucken und dann erst unterschreiben.-P Hier der Zusatz.

"
Schutzerklärung;

diese Befreiung von der Schweigepflicht gilt nur für diese eine Feststellung.
Es sind nur Daten zu erheben die für die Feststellung relevant sind.
Es gilt die jeweilige Datenschutzerklärung.
"

Entgegen meinen Erwartungen erlaubte der Vorgesetzte meiner Fallmanagerin den Eintrag dieser Schutzerklärung in die Schweigepflichtentbindung. Was zeigt das sie gerechtfertigt ist und eigentlich schon vom Amt dort eingetragen werden muss. Das dies nicht geschieht zeigt das das Amt den Bürger nicht schützen möchte sondern Ihn lieber bloss stellt.

Ich stelle hiermit die Petition
das die Jobcenter sofort dazu verpflichtet werden die Schutzerklärung zu übernehmen. Bzw durch eigene Notare, Anwälte eine ordentliche Schutzerklärung zu erstellen und zu übernehmen. Diese auch für alle schon unterschriebenen Schweigepflichtsentbindungen als still schweigend enthaltlich zu betrachten.

Übrigens erhielt ich das sogenannte Gutachten in dem der Gutachter meine Schutzerklärung gar nicht beachtete. Was geht es den Vermittler an ob ich an einer Lungenfunktionsstörung leide oder nicht?