Dienstag, 1. September 2009

Wahlhelfer und Entlohnung.

http://www.spiegel.de/schulspiegel/leben/0,1518,645985,00.html
Als ich damals in Essen Vogelheim wohnte, war ich auch Wahlhelfer. Ich durfte beim ersten mal aber nur als Stellvertretender Wahlleiter tätig sein. 30 DM erhielt ich damals für 11 Stunden Sonntags Arbeit. Meine Kollegen, durchwegs Staatsbedienstete, dagegen erhielten einen Tag Urlaub und damit mindestens 100 DM.

Der Wahlleiter verweigerte öfters die Arbeit. Z.B. wurden Personen ohne Ausweis nicht nach Hause begleitet und nicht nachgeforscht ob Sie denn überhaupt Wahlberechtigt wären.

Im obigen Artikel, muss der Wahlhelfer darauf achten, das der Wähler an die Kabine geht. Es wäre anscheinend von Übel, wenn der Wähler offen wählt. Als wenn sich an Seiner Wahl etwas ändert ob Er es öffentlich macht was Er wählt oder nicht. Ich denke dass sollte jedermann selbst bestimmen. Die Stimme selber kann dadurch nicht ungültig werden. Auf Unerhebliches wird geachtet, das Erhebliche, bleibt aussen vor.

So kann man Wahlen türken.

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