Dienstag, 28. Juli 2009

Keine Strafe ohne Gesetz.

Steht im StGB als Paragraph 1. Dann gibt es da irgendwo auch den Satz; dass aus einer Straftat, kein Rechtsanspruch erwachsen kann. Das beides doch geht; erkläre ich hier und jetzt. Das AA hatte mir für die letzten 2 Wochen meiner "Umschulung", kein Geld gezahlt, obwohl ich vorher Schritte dagegen unternommen hatte und ich diese 2 Wochen, auch im Unterricht sein musste. Hier durch war ich Wohnungslos. Da war schon die erste Strafe ohne Gesetz, wegen der Arbeitsscheuheit von Staatsdienern. Aber es geht noch und nöcher weiter.

Als ich endlich eine Wohnung gefunden hatte, wollte der Asoziale im Amt (AA Essen), meine Ummeldung nicht annehmen, mir würde die rote Karte fehlen. Die aber brauchte ich gar nicht zur Ummeldung, der Typ war zu faul und hatte von oben befohlen bekommen, Bürger wie mich zu drangsalieren. Also verweigerte Er die Arbeit. Als Er merkte das ich so den ganzen Tag hier sitzen würde, tat Er so als würde Er meine Daten eingeben. Und behauptete mir gegenüber das ich umgemeldet wäre. Ich glaubte Ihm nicht und ging an die Information, aber hier lehnte man es ab mir eine Bestätigung zu geben und nachzusehen ob ich denn auch umgemeldet wäre. Nach dem SGB durfte ich Ihm aber glauben und mir hätten deshalb gar keine Nachteile, daraus entstehen dürfen.

Ich ging noch zur evangelischen Diakonie, um mich dort abzumelden und zur Stadt, welche aber geschlossen war. Ich hab das irgendwo noch aufgeschrieben weswegen. Ich soll Heute 1800 €uro bezahlen, weil das AA danach weiter die Briefe an die Diakonie versendete, an Statt an mich. Der Staat hat mich und mein Konto schon gepfändet, denn Rechte habe ich keine. Meine Rechte werden denn auch nirgend wo in Deutschland vertreten. Man kann mich für die Ausraubung, durch eine andere Person; beliebig; wegsperren. Achja und weil ich durch diese Sauerei in der Schufa eingetragen wurde, bekomme ich kein Konto, das keine Gebühren kostet; sondern noch 50 €uro; einbringt.

Es ist ja so schön, in diesem Rechtsstaat. Und gerade die Richter, sind ja so ehrliche Menschen.

Das Hauptzollamt; als Geldeintreiber, liess sich von vorn herein auch nicht auf eine Überprüfung meiner Angaben ein; sondern legte, jetzt sehr fleissig, mein Konto lahm. Da der kriminelle Staat, gerade den Wünschen der Banker nach gegeben hatte und nur mehr ein Personalausweis zum Beweis meiner Person erforderlich war. Musste ich mir einen neuen kaufen und ihn wie den Ersten teuer bezahlen. Den Ersten hatte mir zu Erpressungszwecken, ein Gerichtsvollzieher mit dem Namen Schlimm in Düsseldorf abgenommen, als ich bei Ihm meine Rechte wahrnehmen wollte. Er nahm nicht nur meinen Ausweis an sich sondern verhaftete mich sogar. Beides ist Amtsanmassung, da Er kein Polizist ist darf Er mir weder den Ausweis weg nehmen noch mich verhaften. Aber wo niemand den Strafantrag gegen Ihn aufnimmt, bleibt der Täter ungeschoren.

Die Polizei verweigert letztlich die Strafverfolgungspflicht und Bundesverfassungsgericht, behauptet, ich müsse erst vor einem Gericht deswegen geklagt haben; erst dann wäre ich Jedermann. Das OLG verweigerte die Arbeit. Einzig ein Landesrichter, wollte die Arbeit sofort aufnehmen; leider wahr das Schreiben aber an das Arbeitsscheue Oberlandesgericht versendet worden. Auch das Bundessozialgericht, verweigerte die Arbeit, mit der Schwachsinnigen Begründung, man sei gar kein Sozialgericht; sondern ein Verwaltungsgericht.

Ach so, noch was, der Amtsträger wo ich mir den neuen, Ausweis holen durfte; fragte mich wo ich denn meinen Alten gelassen hätte. Als ich Ihm die Geschichte erzählte, sagte Er; das Der das aber nicht dürfe, unterliess dann aber selbst die Aufnahme des Strafantrages. Und was für ein dummer Spruch; das darf Er aber nicht. Es hat Ihn nichts abgehalten; es dennoch zu tun, Er wurde ja sogar von der Polizei geschützt, bei Seiner Straftat im Amt.

Straftaten im Amt wiegen doppelt schwer; Strafmass und Verjährungsfrist, verdoppeln sich daher auch; sagt das StGB irgendwo, so oder ähnlich. Leider wirken diese Bürgerrechte, nicht mehr, wegen Willkürspielchen und Wiederholung, des Nazistaates, in vielen Bereichen.

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