Freitag, 7. August 2009

Wie bekomme ich einen Anwalt; für Menschenrechte in Deutschland?

Antwort; gar nicht. Hiesige Anwälte sind stark spezialisiert. Ein Anwalt für Strafrecht mit dem Fachgebiet, der Cannabinolstraftaten, ist für anderes Strafrecht meist nicht geeignet. Zusammenhänge der gesamten Gesetze, werden so nirgend wo erkannt. Beziehungen, zwischen den Gesetzen, die früher offensichtlich waren, werden Heute nicht mehr betrieben und geleugnet das es sie je gegeben hat. Das liegt aber auch daran, dass Rechtsanwälte in Deutschland; ganz eng, mit Staatsinteressen; verknüpft werden. Nur so ist der Reichtum von Rechtsanwälten zu erwirtschaften. Mit Menschenrecht, kann man kein Geld verdienen; als Rechtsanwalt, da Menschenrechte, erst dann benötigt werden, wenn das Opfer schon ausgeraubt, Wohnungs los, oder schon tot ist. Solche Menschen haben in Deutschland, keine Rechte, weil Sie nichts besitzen. Man kann Sie beliebig wegsperren, schlagen, oder auch ermorden, da rührt dann auch kein Staatsanwalt einen Finger, denn es ist in Seinem Sinne, wenn kleine Leute Mundtot sind. Auch hat man das alte Nazirecht, wieder eingeführt, mit dem man Bürgern die gegenseitige Rechtsberatung verbietet und Ihnen verbietet auch gegen den Willen, der Regierung; Strafanträge gegen Beamte stellen zu können. So bleibt der Bürger kriminellen Handlungen, von Staatsdienern ausgesetzt.

Ohne all solchen Irrsinn, wären nicht mal die alten ÖRM Gesetze, möglich; gewesen.

Um etwas über, in Gesetzen, verewigte Menschenrechte, zu erfahren, brauche ich nur alte Gesetze aus meinem Gedächniss zitieren, bzw, in Ihrer Aussage; beschreiben. Oder aber Gesetze des GG, StGB, SGB, BGB heran ziehen, wie sie noch 1978 bestand hatten. In der Aufzählung, fehlen mit Sicherheit noch ein paar Gesetzbücher.

Gleiches Recht für alle. wo ist das in der heutigen Rechtsprechung, noch umgesetzt? Und wo wird ein Sozialhilfeempfänger, vor Gericht; ordentlich vertreten; wenn Ihm gesagt wird; das Er ja eh zu dumm, wäre deutsches Recht zu begreifen; auch wenn der sich sein Leben lang; gerade damit beschäftigte.

Oder die Teilhabe, aller, an der Gesellschaft?

Ist die physische Unversehrtheit, tatsächlich; geschützt?

Recht auf Eigentum. Dieses Recht existiert doch gar nicht mehr, seit Enteignung der Erwerbslosenkasse. Vorher konnten aber schon viele Gegner und Opfer, der damaligen Spekulanten, im Wohnungsbau; schichtweg ausgeraubt werden; Trotz Strafverfolgungspflicht;wurde nichts verfolgt.

Strafverfolgungspflicht. bekannt gewordene Straftaten, müssen durch die Strafverfolgungsbehörden; auch Straf verfolgt werden. Dies geschieht im Falle von Staatsdienern nicht mehr. Statt dessen, soll der Bürger sich mit Dienstaufsichtsbeschwerden, wie in der DDR begnügen, wenn gegen Staatsdiener geklagt werden soll, vom kleinen Bürger.

Strafanträge; darf jetzt der Bürger gar nicht mehr stellen; Er soll für jeden Furz, einen Anwalt benötigen.

Staatsbedienstetenvertrag; findet keine Beachtung, mehr. dafür müssen Bürger einen anderen Staatsvertrag beachten, der Ihre Rechte durch Privatrechte einer Firma ersetzt. Der Firma GEiZ, wurden hier bei richterliche Vollmachten erteilt. Diese Gerichtssprüche brauchen vor Gericht aber nicht als solche erkannt werden; sondern sollen, dort nur durch gesetzt werden.

Recht auf eindeutiges, geschriebenes Gesetz, das sich nicht von einen Tag auf den anderen ändert; sondern Zeitspannen kennt, in denen das Volk, gegen Gesetze klagen können muss und diese danach vielleicht sogar verworfen; werden müssen.

http://mitglied.lycos.de/eurodos/kh-de.html

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