Donnerstag, 18. Februar 2010

Wiederspruch gegen die ARGEn Leistungen.

Hiermit stelle ich Wiederspruch, gegen die Leistungen der ARGE. Da diese Leistungen, meine Arbeitslosenhilfe, unzulässig vermindern, beantrage ich Nachzahlung, von Beginn dieser Unternehmungen an.

Desweiteren beantrage ich, ob der Beschimpfungen und abartigen Herabsetzungen meiner Person, durch Mitarbeiter der ARGEn Unternehmungen; das sofort wieder das ArbeitsAmt für mich zuständig sein soll. Schliesslich unterlässt man bei der ARGE, auch jedweden Vermittlungsversuch. Ohne ordentliche Vermittlung durch Sachbearbeiter, welche im Amtston mit mir Kommunizieren, sehe ich meine Bürgerrechte, nur mit Füssen getreten.

Desweiteren verwundert mich das Die ARGEn Unternehmungen, offensichtliche Allmacht über meine Finanzen gewonnen haben. Daher beantrage ich, das SGB, vor der Hass Gesetzgebung, wieder aufzunehmen und die krimnellen Hartz Gesetze, nicht mehr zu beachten, da Sie Ausraubung und Herabsetzung, begünstigen.

Ob all der Sauereien, die ich, in den ARGEn Unternehmungen, über mich ergehen lassen musste; verlange ich ausserdem Schadenersatz. Die infamen und asozialen Herabsetzungen durch Beamte in den ARGEn Unternehmungen werde ich nicht weiter hinnehmen. Wenn Ihre Arbeits scheuen Beamten meinen, mich immer weiter Dragsalieren zu dürfen, werde ich zu Notwehrmassnahmen greifen. Sollten Ihre kriminellen Beamten, dabei Schaden nehmen, so kann das nicht mehr mein Problem sein. Als behindertem Menschen, treffen mich kriminelle Handlungen, dieser "Staatsdiener" besonders hart. Zu Letzt, beschädigen die ARGEn Betriebe auch meine Gesundheit, in wesentlichem Masse. So musste ich als Herzkranker und gut ausgebildeter technischer Zeichner einen 1€Uro Job machen, obwohl das illegal ist. Bei diesem Job musste ich 20 bis 30 mal am Tag aufspringen und Türen öffen, weil man sich einen Knopf sparte. Auch machte ich die Arbeit eines Bürohelfers, welches regulaere Jobs, nimmt. Auch dies illegal.

Es ist überaus befremdlich, das das Arbeitsamt, keine Leistungen mehr erbringt, sondern Leistungen beschneidet und nur an der Leistungsbeschneidung arbeitet, nicht aber im Auftrag, den das Arbeitsamt zu befolgen hat. Dieser Auftrag, heisst Arbeitsvermittlung und Verwaltung, nicht Eigentumsanmassung und Bevormundung, der Eigentümer.

Ich denke, das Kriminelle, auch nicht in den Staatsdienst gehören. Ein Ende den Hartz Verbrechen; sofort. Ein krimineller Staat, wie das heutige Deutschland, ist denn auch, alles Andere als ein Sozialstaat. Denn Kriminelle, sind grundsätzlich; asozial.

Zum Abschluss möchte ich noch sagen; ich habe wesentliches Bruttosozialprodukt erzeugt, Dies kann ich weder von Beamten, noch von Politikern behaupten.

Ich werde diesen Antrag und Wiederspruch, am 24.02.2010 bei dem "Fallmanager", der ARGEn Unternehmung, einreichen. Und ihn am selben Tag, an den Bundestag, Hauptsitz des ArbeitsAmtes und an das Bundesverfassungsgericht; versenden.

Ich hoffe; jeder Hass IV Empfänger, stellt auch solch einen Antrag/Wiederspruch.

Für alle die Sozialhilfe bekommen; mit kleinen Änderungen, kann man den Antrag auch auf das Sozialamt übertragen.

Sollte ich jemals meine Nachzahlung erhalten, stifte ich die 1/2te Geld einer zu gründenden Stiftung, gegen kriminelle und Volks schädigende Gesetzgebung und Politikerhetze. Den Vorsitz dürfen nur Arbeiter führen. Die Parteien SPD/CDU/CSU/GRÜNE/FDP, Mitglieder dieser Regierungsparteien, werden nicht als Mitglieder der Stiftung, akzeptiert.

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