Samstag, 6. Februar 2010

Urheberrecht. Deutsches Gericht, verletzt im Urteil, das Urheberrecht, auf das Schwerste.

Gegen Udo Lindenberg wurde geklagt. Der Mitauthor, von Stücken, wie Rudi Ratlos und Elli Pyrelli, wird auch weiterhin, nicht namentlich, zu den Texten gehören. Einziger offizieller Author, soll Udo Lindenberg bleiben. Die Begründung, des privaten Vergleichs, ist nicht massgeblich. Vielmehr, hat der Mitauthor, das Recht auf Nennung Seines Namens. Dieses Recht bleibt Ihm, selbst beim Verkauf aller anderen Rechte. Dieses Recht, ist unveräusserlich.

Offensichtlich, handelte der Richter Sitten widrig, da Er schon vor Beginn des Prozesses, den Kläger, verurteilte und die wilde Behauptung aufstellte, dieser habe sich ein Gerichtsurteil, Sitten widrig erschlichen.

http://www.westfaelische-nachrichten.de/home/homepage_thema_3/1265923_Kein_Recht_auf_Rudi_Ratlos_Klage_gegen_Udo_Lindenberg_abgewiesen.html

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