Donnerstag, 1. April 2010

Beleidigende Kündigung, soll per Gerichtsentscheid, rechtens sein.

Darf eine Kündigung, beleidigen? Nein, eine solche Kündigung, ist unrechtmässig. Auch ist es ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, Ihn öffentlich, auf so infame, perfide Form, als Stinker, hinzustellen. Beleidigende Kündigungen, sind von jeher unrechtens, eine ordentliche Kündigung, enthält sich solcher Form, der Diskrimination.

Dem Richter sollte gekündigt werden, denn bei Ihm stinkt es offensichtlich, nach Korruption.

http://www.welt.de/vermischtes/article6924664/Kuendigung-wegen-Schweissgeruchs-rechtens.html

Zu dem ist Schweissgeruch etwas natürliches. Zu schwitzen, bei der Arbeit, kann kein Kündigungsgrund werden. Auch kann der Arbeitgeber niemanden zwingen, Deo zu benutzen. Zum dritten, ich benutzte ein Deo und stank danach, abartig nach Schweiss, ich kenne nur ein einziges Deo, das bei mir gut riecht.

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