Mittwoch, 12. Mai 2010

Gewalttäter kommt aus dem Gefängniss frei.

Für Ihn tritt ein Rechtsanwalt vor den Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg. Wenn Menschen wie ich weggesperrt werden, weil ich Geld zahlen soll, das sich ein Beamter abzweigte, vertritt mich kein Rechtsanwalt. Wenn Beamte Ihre Pflichten verweigern und ich dadurch in wesentliche finanzielle Nachteile gerate, da kümmert sich weder Rechtsanwalt noch Gericht drum. Das ich als Behinderter, Schwerstarbeit leisten soll und unter Dauerhyperstress gesetzt werde, damit ich schneller verrecke; keine Hilfe zu erwarten.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,694395,00.html

Tatsache ist, das Urteile, des Menscherechtsgerichtshofes, bis Heute in Deutschland nicht befolgt werden, z.B. bei Hass IV und den unmenschlichen Raubzügen, deutscher Beamter. Oder das die Sozialgesetzgebung, plötzlich das Eindringen in Wohnungen erlaubt und die Gestapomethode des in offene Schränke schauens, fördert. All das war schon vor dem Menschenrechtsgerichtshof; verhandelt worden, aber in diesen Fällen, wollte der deutsche Staat, bisher noch nicht den Urteilen dieses Gerichtes folgen; warum jetzt bei Schwerstverbrechern?

Gerechte Verteilung von Freiheit und Sicherheit wird es nie geben. Schon gar nicht, wo in Deutschland, die Opfer von Beamten eingesperrt werden; während die Täter sich dessen Geld; einheimsen und für diese Tat, vom Staat belohnt und gefördert werden. Und wo in Deutschland, gegen kriminelle Beamte, kein Strafantrag, mehr möglich ist.

Doch, das deutsche Recht, kennt die Verweigerung, jeder Rechtshandlung und damit die ewige Bestrafung, Ihrer Opfer.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen