Samstag, 26. Juni 2010

Opfer von Vuvuzela Lärm, rastet aus.

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,702962,00.html


Das Lärmopfer rastete aus und ging zum Verursacher, um Ihn ruhig zu stellen. Ich gehe von versuchter Notwehr aus. Die Polizei hilft nicht, wenn Randalebrüder, Ihren Krach machen. Einmal soll man dies unternehmen oder das. Aber die gesetzlich zur Hilfe Verpflichteten; helfen nicht. Wer Ruhe braucht, muss also selbst für Ruhe sorgen.


Das wird dann aber zur Straftat, weil man den Nervtöter ja bedrohen muss; damit die Randale endet?


Der Mann, ist ja nicht einmal richtig ausgerastet; ansonsten, hätte Er die Leute ja erschlagen. Nein Er wollte Seiner Forderung nach Ruhe, nur Nachdruck verleihen. Und Ruhe zu haben, ist ein menschliches Bedürfniss. Deswegen ist Randale, in Wohngebieten; auch per Gesetz verboten. Zimmerlautstärke und Ruhestörung; sollten deutschen Richtern noch bekannt sein. Diese Rechte gab es nicht umsonst. Wenn die Polizei, nie mehr, für Ruhe sorgt, weil man dort zu faul ist die Gesundheit des Bürgers zu schützen; werden da noch ganz andere Ausraster, durch Lärm, produziert werden. Das Ganze, ist gewollt; so kann man Ruhe bedürftige Menschen, jetzt dann einsperren, wenn die Gewaltäter, den Menschen, zur Gegenwehr; gebracht haben. Sich gegen Krach zu wehren; ist Notwehr; keine Straftat.


Und gepöbelt, hat der Mann, mit Sicherheit nicht; Er wollte sich von besonders schädlichem Hyperstress, durch Randale; befreien. Dies aber ist sein gutes Recht.


Aber in Bayern und beim Spiegel, ist Er jetzt schon verurteilt. Das heisst aber auch, da Er amerikanischer Soldat ist; dass Er; doppelt bestraft wird.


Scheiss Nazistaat.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen