Freitag, 18. Juni 2010

GEZ und wo bleibt Artikel 5 GG?

Der Artikel 5 GG wird im wesentlichen, per Vertrag aufgehoben. Der Staatsvertrag, hebt dabei auch Eigentumsrechte etc. auf. Durch den Staatsvertrag, wird auch nicht die Meinungsvielfalt begründet. Viel mehr werden Forenbetreiber, aus der öffentlichen Meinung; katapultiert. Denn diese müssen viel Geld in eine eigenartige Firma stecken. Eine Firma, die jedes Jahr 50 Millarden €Uro verschlingt. Jeder normale Investor, würde die Finger von so einer Gesellschaft lassen. Deswegen, haben sich Länderchefs, die ja keine Gesetzgeber sind; überlegt, wie Sie Bürger zwingen können, in diese Firma Zwangs zu investieren. Das ist ja üblich, wie man an Krankenkassen, für die kleinen Leute sieht. Oder an der schon völlig geplünderten sogenannten Arbeitslosenversicherung; deren Erträge, jetzt ins ReGierUngsSäckel, fliessen. Bei den Bürgern, kommen diese Gelder, nicht mehr an. Versicherungen, aber sind durch Einlagen; begründet. Diese Einlagen, sind Eigentum, der Einleger, nicht des Staates. Der Staat erklärt dieses Eigentum, einfach als Staatseigentum, aber wie bei Verträgen, hat doch gerade der Staat, die Pflicht, Eigentum, nicht einfach, zu redeklarieren und schon, kann das Geld, in andere Kassen umgeleitet werden. Sondern der Staat hat die Pflicht, dem Bürger, das Eigentum, zu schützen.

Das GG.
Seit Herr Kohl, die Macht in Deutschland hatte, wurde das GG, schon im wesentlichen Bereichen, total verhunzt. Die Bundesverfassungsrichter, werden nach dem neuen GEZ Gesetzen, handeln. So wie Sie die jetzige Änderung, zu Gunsten, der illegalen Privatämter ARGEn Unternehmungen, des GG, schon vorab, von Ihnen hinnehmen. Wir Kleinbürger sind aller Rechte enthoben.

Doch es geht im Besonderen, darum, die freie Meinungsäusserung zu unterbinden. Diese Meinungsäusserung, wird ja durch den hochfinanzierten Finanzbetrieb ÖRM/GEZ, dadurch unterbunden, das die anderen Meinungsträger, Ihre Finanzen in die ÖRM, pumpen müssen und dadurch, viel weniger Geld haben, um es in Ihre Meinungsäusserung, zu investieren.

Der kriminelle Vertrag, lässt sich sehr wohl, bekämpfen, nur leider nicht für Einzelpersonen. Es müssen sich halt viele einen Rechtsanwalt zusammen nehmen, welcher bereit ist; Bürgerrechte und Menschenrechte, vor Gericht, so zu vertreten, das der Vertrag, nicht weiter bestehen kann. Allerdings, braucht es dazu auch Leute wie mich, welche sich mit deutschen Gesetzen; auskennen, bzw. mit als Gesetz, gefasstem Menschenrecht.

Wie die ÖRM, gegen die Meinung und Öffentlichmachung, von Straftaten, in diesem Zusammenhang vorgeht; ist hier zu lesen. Der Blogbetreiber, hatte den Fehler gemacht, Straftäter, öffentlich, beim Namen zu nennen. Da Ihm vor Gericht keine Rechte gewährt wurden, blieb Ihm nur der Weg, der Veröffentlichung, Seiner Meinung über die Straftat. Die Straftat, wurde vom Gericht nicht als solche erkannt, da das Gericht, sich lieber, nach dem kriminellen Vertrag richtet. Übrigens, ist solche Handlung, nämlich die der öffentlich Machung von Straftäternamen, bei deutschen Staatsdienern; sehr beliebt; siehe Tauss und Andere. Warum der Bürger, das nicht darf, ist unverständlich. Denn eigentlich sollte doch gleiches Recht; für alle gelten.

Was nicht öffentlich gemacht werden kann, wird verschleiert werden. Und die Vielfalt der Information, beruht auf den vielen verschiedenen Menschen im Lande, dies kann eine einzelne Organisation, egal ob mit oder ohne Auftrag; niemals leisten. Es hiesse dann nämlich, das einige Wenige, alles wüssten; sogar die Meinungen Anderer.

Übrigens; der Westerwelle, begeht jeden Tag, mehrfach; Volksverhetzung. Warum, wird Er darob, nicht bestraft? Weil solche Typen, Verträge machen; sollen wir uns alle dran; halten?

http://forum.golem.de/kommentare/politik-recht/gez-kritisches-blog-zur-loeschung-von-inhalten-gezwungen/wo-bleibt-art.-5-gg/38028,2063010,2063010,read.html#msg-2063010

http://www.golem.de/1001/72161.html

Wähl Dich selbst, wähle; S.P.O.T.

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