Montag, 18. Januar 2010

Hass Empfänger vor Gericht, die Täter nicht.

Täter im "Amt" ARGE Unternehmungen, dürfen Menschen zur Aufgabe Ihres Rechtes auf Schwiegepflicht des Arztes, auf das schwerste nötigen. Verbale Nötigung die diese Frau gemacht haben soll, existiert gar nicht. Ein Schauprozess, besonders krimineller Güte, nichts anderes wird hier vor Gericht veranstaltet. Die Richter sind halt selbst äusserst kriminell. Eine solche Farce auch noch als Verhandlung zu bezeichnen, ist schon eine üble Frechheit.

http://www.westfaelische-nachrichten.de/aktuelles/top_thema_3/1254418_Atomgegnerin_am_Fahnenmast_Prozess_gegen_Umweltaktivistin_vertagt.html

Die Erwähnung das die Angeklagte Hass IV Empfängerin ist, soll wohl die Kommentare der Nazis; anheizen. Da tönt ja schon, gleich im ersten Kommentar einer rum. Ihm sei gesagt, ne in Frankreich, ist Trotz Sarkozy an der Macht, noch keine Ausraubung, der Menschen, an Ihren Einlagen in Versicherungen ; zu schaffen. Nazis schicken Andere die Ihnen nicht passen, immer woanders hin. Wer nicht hier ist kann gegen Nazis nicht kämpfen. Viva la Resistance.

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