Sonntag, 24. Januar 2010

GEZ und dummes Gelaber, zur Rechtfertigung, des Raubvertrages.

Der Staatsvertrag, welcher die GEZ begünstigt ist illegal. Da kann der Herr Dittmann behaupten das wäre nicht so. Auch Thomas Mike Peters, lügt offen. Der Staatsvertrag, kann wie jeder andere Vertrag, auch nicht andere willkürlich in den Vertrag zwängen. Auch der Staatsvertrag ist kein Gesetz, er kann auch nicht als Gesetz bewertet werden, sondern muss als Vertrag, bewertet werden. Als Vertrag aber, ist er kriminell.

Das besondere Mittel der Gesetzgebung, an der der Gesetzgeber, gar nicht beteiligt wird? Tatsache ist, der Vertrag ist kein Gesetz und kann daher nicht als Gesetz in Anspruch genommen werden.

Tatsache auch, der Vertrag, will jeden Bürger als Vertragsbeteiligten deklarieren, aber es sollen nur die Länderchefs, über den Inhalt des Vertrages bestimmen können. Nein als Zwangspartner des Vertrages, klage ich gegen den kriminellen Vertrag, welcher nur dazu dient, meine Ausraubung zu begünstigen.

Der Auftrag auf den man sich beruft, wurd nicht von mir erteilt, ich bin denn auch ein sehr schlechter Zwangsvertragspartner und werde mich dem räuberischen Zwang dieses illegalen Vertrages nicht beugen. Ich habe bisher noch kein Rundfunkverfassungsrecht im GG gesehen, daher kann und werde ich annnehmen das das Rundfunkverfassungsgesetz, das GG nicht zu ändern oder aufzuheben vermag.

http://www.telemedicus.info/article/1541-Bestaetigt-Laenderchefs-beraten-ueber-GEZ-Reform.html

Gerade weil der Staatsvertrag, ein Staatsvertrag ist; muss er, die Rechte der Vertragspartner besonders achten und darf Vertragspartner, so Sie in den Vertrag eingeschlossen werden, nicht als Vertragsgegenstand; behandeln.

Man muss sich hier auch fragen; als Investor, in diese Firmen namen ÖRM. Wie viel Geld, würden Sie als freiwilliger Investor, in dieses Unternehmen, zahlen. Jeder Investor, würde Panik artig, den Raum zu verlassen suchen. Aber ich soll einen Vertrag, in dem ich die Sache bin; erfüllen; müssen?

Und dieses; wir dürfen das, weil wir das dürfen. Von dem Schreiber, des obigen Linkinhaltes; hat ja nichts mit Argumentation, zu tun; sondern ist Phrasendrescherei.

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