Samstag, 13. März 2010

Bundesverfassungsgericht, weisst Klage auf Sicherheit vor schwarzen Löchern ab.

Die Klage beruhte darauf, das am Genfer Teilchenbeschleuniger LHC schwarze Löcher entstehen können. Nun behaupten zwar die "Wissenschaftler", das die schwarzen Löcher, nicht lange existieren würden, aber beweisen können sie diese Theorie; nicht. Sie behaupten nur das es sehr unwahrscheinlich wäre, aber Anhaltspunkte hier zu gibt es noch gar nicht. Das Urteil, ist offensichtlich, ein Lobbyurteil. Was das Gewicht von Bundesverfassungsgerichtsurteilen, reichlich senkt.

Die überwältigende "Forschermehrheit" lehnte Johannes Keplers Theorien, als Haltlos ab. So gab es vielerlei Theorien, die später als Naturgesetze bekannt wurden; welche erst, von der überwältigenden Mehrheit der "Wissenschaftler", als unsinnig, deklariert worden waren.

http://www.spiegel.de/wissenschaft/technik/0,1518,682514,00.html

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