Nun im StGB, gab es einmal den Paragraphen; Stafverfolgungspflicht. Wenn Straftaten bekannt werden, haben diese auch Straf verfolgt zu werden, durch die Strafverfolgungsbehörden. Für Leute wie Guttenberg, wird aber wieder ein Sondersüppchen gekocht. Schliesslich ist Deutschland, ja Naziland.
Es ist völlig unerheblich, ob öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, oder in China, fällt ein Sack Reis um.
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,756367,00.html
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