Sonntag, 22. August 2010

Die vierte Polizei im Lande, soll nun doch; ohne Blaulicht bleiben.

http://www.express.de/news/blaulicht-verbot-fuers-ordnungsamt/-/2182/837756/-/index.html
Wuppertal, bekommt es verboten, an Ihre Fahrzeuge, des Ordnungsamtes; Blaulicht; anzubringen. Was macht eigentlich, der Ordungsbeamte, mit Blaulicht? Er verfolgt doch gar keine Straftäter, im Autorennen; das ist Sache der Polizei. Wegen der eindeutigen Regelung, das nur die Polizei, Verhaftungen vornehmen darf; kann es das heutige "Jedermannrecht" ja gar nicht geben. Jedermann dürfe irgendwen festhalten, bis die Polizei kommt. Festhalten kann mit Notwehr geahndet werden; das Recht schliesst, dies nicht aus und kann dies auch gar nicht ausschliessen. Zur Notwehr; darf es im deutschen Recht; aber gar nicht erst; kommen. Denn der Festhalter, wäre ja dann ein Angreifer.

Ich möchte dies, an einem Tathergang; welcher sich in Köln ereignete; näher; darstellen.
Eine junge Frau, ging betrunken über die Strasse. Eine Frau bremste und war diesem Unfall; ausgewichen. Der Fahrer hinter Ihr; aber fuhr auf. Sprang aus Seinem Fahrzeug; griff sich die erste junge Frau und hielt Sie fest; bis die Polizei kam. Die junge Frau, wurde vom Gericht, verurteilt; den Schaden; auszugleichen. Sie hatte anderen Schaden tatsächlich verursacht.

Als Berufskraftfahrer, weiss ich; wer auffährt ist Schuld, nicht wer über die Strasse läuft und eine Gefahr verursacht. Offensichtlich, war der Bremsweg, des Auffahrenden zu gering; weswegen Er auffuhr. Die erstgenannte junge Frau, sass nie hinter dem Steuer; Seines Wagens und konnte somit; keine Schuld erlangen.

Aber zurück zum Blaulicht. Dies soll doch nur in Notfällen zum Einsatz kommen. Wenn jetzt jeder mit Blaulicht rumfährt; geht doch gar nichts mehr; oder?

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