Montag, 8. August 2011

Räuber von hinten erschossen. Gericht entscheidet auf Notwehr.

Jemand der flüchtet, greift niemanden an. Da ist wohl viel Geld geflossen, damit der Nazi, frei kommt. Wer jemandem in den Rücken schiesst, handelt mit Sicherheit, niemals in Notwehr, sondern in Tötungsabsicht.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/staatsanwaltschaft-stellt-ermittlungen-ein-renter-erschoss-raeuber-in-notwehr-1.1125551

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