Mittwoch, 2. Mai 2012

Artikel Strafprozess

http://www.e-recht24.de/news/strafrecht/7117-strafprozess-facebook-gibt-nutzerprofil-trotz-beschlagnahme-nicht-heraus.html


Die Frage muss heissen, warum wird eine Hausdurchsuchung angeordnet, wenn kein begründeter Verdacht auf Beihilfe zu einem Einbruch gegeben ist. Offensichtlich gibt es ja keinerlei Beweise, sondern nur Indizien. Bei mir wird der Eindruck erweckt, das der Richter weit über das Ziel hinaus schoss. Sein Ziel aber war es den 20 Jährigen auf jeden Fall zu verurteilen.

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