Montag, 12. März 2012

Die eine Sauerei ist noch nicht vorbei...

Da ist schon die Nachricht von der nächsten Sauerei auf dem Tisch. Der AOK soll ich  jetzt wegen des § 284 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SozialStrafGesetzbuch V. Teil SGB V) in Verbindung mit den §§ 291a Abs. 2 und 291 Abs. 2 SGB V zum Zweck einen Lichtbildausweis zu fertigen dessen Daten elektronisch und sehr unsicher gespeichert werden. Zur Mitwirkung bei dieser Handlung gegen meine Datenschutzrechte, soll ich nach § 60 SGB I verpflichtet sein.

Jede Sauerei die ReGierEnden einfällt soll ich mitmachen müssen, ansonsten zockt der Staat mein Geld ab. Ich werde darauf hingewiesen das eine Nichtteilnahme unweigerlich zu Nachteilen bei der Leistungsinanspruchnahme führen kann.

Ich habe einen Personalausweis, ein zweite solche Karte ist nicht notwendig und verursacht nur imense Kosten.

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