Donnerstag, 21. Juli 2011

Arbeitnehmer dürfen Misststände öffentlich machen.

Nur der Erwerbslose, soll das nicht dürfen, oder können. Das genannte Urteil ist ein Einzelfall Urteil. Da werden noch ganz andere Urteile folgen, die genau das Gegenteil bestimmen. Schliesslich, sind die meisten deutschen Richter, meiner Meinung nach; koruppte Verbrecher.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,775699,00.html

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