Sonntag, 23. Januar 2011

Das Bundesverfarcungsgericht, lügt das Eigewntumsverhältnis weg.

Kein Eigentumsrecht auf die versprochene Geldleistung der Zwangsversicherung der Arbeiter. Das Gesetz sagte, jeder der 2 Jahre eingezahlt hatte; erwarb Lebens langes Anrecht auf Zahlungen zur Erwerbslosigkeit aus der Versicherung. Der Staat "zahlte" nur per Gesetz nur Beträge die von der Versicherung nicht geleistet werden konnten. Was aber nie geschah, viel mehr entnahm der Staat, wiederrechtlich Geld aus der Versicherungseinlage. Er aber, der Staat, hatte Verwaltungspflicht und nicht Eigentumsrecht.

http://www.kostenlose-urteile.de/Bundesverfassungsgericht-Hartz-IV-Urteil-vom-9-Februar-2010-gilt-nicht-rueckwirkend.news9444.htm

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