Samstag, 26. März 2011

Einstellung des Verfahrens, mit Geldstrafe?

Die Einstellung eines Verfahrens, darf gar keine Strafe beinhalten. Auch hier zeigt sich das Geklüngel deutscher Richter, mit Kriminellen Politikern. Solche Richter gehören selbst in den Knast, nicht auf den Richterstuhl. Der kriminelle Staat, zeigt sein weiches Gesicht für reiche Verbrecher. Für Arme hat der Statt nur Gnadenlos Prozesse und überbordende Strafen. So wie Strafen für die Opfer krimineller Politiker übrig.

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/schmuddelfax-affaere-verfahren-eingestellt-essing-muss-euro-zahlen-1.1077519

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